🧐 LGBTQ-Flagge am Rathaus?
Wir sagen ganz klar: NEIN zur Ideologisierung öffentlicher Gebäude und JA zur Neutralität!
In unserem Antrag an den Oberbürgermeister forderten wir, dass bei der Beflaggung des Rathauses die Neutralitätspflicht eingehalten werden soll. Der Antrag wurde von allen anderen Parteien abgelehnt.
Selbst die Bundestagsverwaltung lässt beispielsweise zum Christopher Street Day keine Regenbogenflagge wehen und hat auf Grundlage der gebotenen Neutralitätspflicht beschlossen, an politischen Demonstrationen und öffentlichen Versammlungen nicht teilzunehmen. Stattdessen weht ausschließlich die Bundesflagge, die für das Grundgesetz steht. In diesem sind auch Rechte, wie die sexuelle Selbstbestimmung und Antidiskriminierung, inkludiert, ohne jedoch eine politische Bewegung einseitig zu repräsentieren.
Die „Regenbogenflagge“ wird nicht mehr allein als Symbol für Toleranz und Akzeptanz von Menschen jeglicher sexuellen Orientierung wahrgenommen. Vielmehr hat sich die „LGBTQ-Bewegung“ in weiten Teilen der Gesellschaft zu einem ideologischen Symbol entwickelt, ähnlich der umstrittenen Gendersprache, welche von einer Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird. Diese Entwicklung führt zu einer Polarisierung und einem einseitigen politisch-ideologischen Aufdrücken im öffentlichen Raum, was dem Neutralitätsgebot der Verwaltung entgegensteht.
Unter der schwarz-rot-goldenen Bundesflagge werden alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, gleichermaßen repräsentiert und geschützt, während die „LGBTQ“-Flagge heterosexuelle Personen gezielt nicht repräsentiert.
‼️ Symbolik, egal von welcher Seite, gehört nicht an den Mast des Rathauses. Wir brauchen Neutralität statt Ideologie!
Unseren vollständigen Antrag finden sie hier: https://ris.krefeld.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWIhSmMKdBA9E2nPi39G99aEsc51vNGJaqsEQxA7V94K/AfD_Antrag_Ratsfraktion_7933-25_A.pdf









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